Völkermarkter Businessrun 2016

Termin: Donnerstag, 9. Juni 2016
Start: 19:00 Uhr

Der Völkermarkter Businessrun ist eine Laufveranstaltung für Unternehmen, öffentliche Stellen, Vereine, Institutionen und Schulen des Bezirks Völkermarkt, bei der nicht die sportliche Höchstleistung sondern der Teamgeist und eine gesundheitsfördernde sportliche Aktivität im Vordergrund stehen. Das gemeinsame Lauferlebnis beim Völkermarkter Businessrun fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die Laufbegeisterung der MitarbeiterInnen und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Betriebsklima und Gesundheitsbewusstsein im Unternehmen. 

Die Streckenlänge beträgt 4 km (2 Runden zu 2km) und ist so gewählt, dass sie auch von laufunerfahrenen TeilnehmerInnen bewältigt werden kann. 


Teilnahmebedingung:

Die Teilnahme beim Völkermarkter Businessrun erfolgt auf eigene Gefahr. Mit dem Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, verloren gegangene Gegenstände, Diebstahl oder sonstige Schäden aller Art. Für den Fall meiner Teilnahme am Bewerb erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Bei Nichtteilnahme gibt es keine Rückvergütung des Startgeldes. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt, in der Durchführung verändert oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für Absagen / Verlegungen wegen widriger Wetterbedingungen. Ich werde gegen den Veranstalter keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die mir durch die Teilnahme beim Völkermarkter Businessrun entstehen könnten, oder aufgrund meines Mitwirkens hin entstanden oder die Folgen davon sind. Ich bin damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung von mir erstellte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien etc. ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen.